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Sicherheit

Schutz, der sich auf das Wesentliche konzentriert.

Alarmanlagen, Videoüberwachung, Brandmelde- und Zutrittstechnik. Geplant nach Schutzziel, ausgeführt nach Norm.

Sicherheitstechnik soll Risiken reduzieren, ohne den Alltag zu komplizieren. Wir starten jedes Projekt mit einer Schutzbedarfsanalyse: Welche Werte oder Personen sind zu schützen, welche Szenarien sind realistisch, welche bestehenden Maßnahmen (organisatorisch, baulich) greifen bereits? Daraus leiten wir die technische Lösung ab – nicht umgekehrt. Eine überdimensionierte Anlage kostet nicht nur in der Anschaffung, sondern auch im Betrieb (Wartung, Fehlalarme, Lebensdauer der Sensorik), ohne den Schutz proportional zu erhöhen.

Alarmanlagen.

Wir installieren Einbruchmeldeanlagen (EMA) für Wohn- und Gewerbeobjekte, auf Wunsch nach den Klassifizierungen der VdS (Klasse A für mittleren Schutzbedarf, B für erhöhten, C für gewerblichen Hochschutz). Die Wahl der Klasse orientiert sich am Versicherungsrisiko und an den konkreten Auflagen Ihrer Versicherung – wir helfen bei der Abstimmung mit dem Versicherer. Die Aufschaltung erfolgt entweder auf Ihr Mobilgerät, auf einen Wachdienst oder auf die Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) – je nach Schutzbedarf und Versicherungs-Anforderung. Sensorik wählen wir nach Einsatzort: Magnetkontakte an Öffnungen, Glasbruchmelder, Bewegungs- und Dual-Melder mit Mikrowelle und PIR (zur Reduktion von Fehlalarmen durch Haustiere), Außenhautüberwachung mit Vibrations- oder Lichtschrankensensorik.

Videoüberwachung.

Videoüberwachung planen wir konsequent DSGVO-konform: definierte Erfassungsbereiche, gut sichtbare Hinweisschilder vor dem Betreten des überwachten Bereichs, dokumentierte Speicherdauer (typisch 72 Stunden, in begründeten Fällen länger) und klare Zugriffsregelung sind Teil des Konzepts – nicht nachträglicher Anbau. Wir setzen IP-basierte Kameras mit lokalem Recorder ein, bei Bedarf mit dynamischen Maskierungen öffentlicher Bereiche (öffentliche Wege, Nachbargrundstücke) und ereignisbasierter Aufzeichnung. Für gewerbliche Anwendungen erstellen wir das erforderliche Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO mit und unterstützen bei der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO, soweit erforderlich.

Brand- und Rauchmeldetechnik.

Im Wohnbereich installieren wir Rauchwarnmelder nach DIN 14676 mit vernetzten Funkmeldern – damit bei Alarm in einem Raum alle Melder im Haus akustisch reagieren. Für gewerbliche Brandmeldeanlagen (BMA) nach DIN 14675 arbeiten wir mit fachplanenden Brandschutz-Sachverständigen zusammen – wir setzen die Anlage entsprechend ihrer Auslegung um (mit Aufschaltung auf die Feuerwehr, falls vorgeschrieben) und übernehmen die jährliche Inspektion über die LED Service. Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838 / DIN VDE V 0108-100 planen wir auf Wunsch mit, einschließlich monatlicher Funktionsprüfung und jährlicher Dauer-Prüfung der Batterieanlagen.

Zutrittskontrolle.

Zutrittssysteme reichen vom einfachen Transponder-Schließsystem für 5 bis 10 Türen bis zur vollständigen Zeiterfassung mit Mandantenfähigkeit und Hunderten von Nutzern. Wir wählen die Lösung nach Anzahl der Türen, der Nutzer, der gewünschten Auswertbarkeit (etwa Schichtmodelle, Urlaubsverwaltung) und der Anforderungen an Offline-Funktionalität – ohne Überdimensionierung. Für Mietverhältnisse oder häufig wechselnde Berechtigungen empfehlen wir digital aufladbare Medien (Smartphone-Apps oder programmierbare Karten), für klassische Festanstellungen reichen Karten oder Transponder.

Wartung und Notdienst.

Sicherheitstechnik ist nur so gut wie ihre Wartung. Eine nicht gewartete Anlage erzeugt Fehlalarme, was zu Unterdrückungen durch Anwender führt – im Ernstfall fehlt dann der Schutz. Wartungsverträge mit jährlicher Inspektion und definierter Reaktionszeit bei Störungen laufen über die LED Service – inklusive 24/7 Notdienst bei Ausfall produktionskritischer Anlagen. Bei VdS-Anlagen ist die jährliche Inspektion ohnehin Pflicht für den Erhalt der Klassifizierung.

Haeufige Fragen zur Sicherheitstechnik.

Welche Alarmanlage eignet sich fuer ein Einfamilienhaus?

Fuer private Wohngebaeude empfehlen wir VdS-Klasse-A-Anlagen (Heimanwendung) oder Klasse B bei erhoehtem Schutzbedarf. Funkanlagen sind im Bestand schneller installiert, drahtgebundene Anlagen sind manipulationssicherer. Eine Verbindung zur Polizei direkt ist nicht zulaessig – die Aufschaltung auf eine NSL oder Wachdienste laeuft ueber zertifizierte Dienstleister.

Brauche ich einen Brandmelder per Gesetz?

In allen Bundeslaendern Deutschlands besteht Rauchmelderpflicht in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren zu Aufenthaltsraeumen – auch im Bestand. Fuer gewerbliche Objekte gelten die Brandschutzanforderungen der jeweiligen Sonderbauverordnung. Eine vernetzte Brandmeldeanlage (BMA) ist ab einer bestimmten Gebaeudegroesse Pflicht.

Wie funktioniert eine Zutrittskontrolle?

Wir installieren elektronische Zutrittssysteme mit Transponder (RFID), PIN-Code oder biometrischer Erkennung. Jeder Zugang wird protokolliert und ist nachvollziehbar – wichtig fuer den Versicherungsschutz und in Compliance-relevanten Branchen. Bei mehreren Liegenschaften kommen Online-Systeme zum Einsatz, bei einzelnen Tueren auch wirtschaftliche Offline-Loesungen.

Wie sieht es mit dem Datenschutz bei Videoueberwachung aus?

Videoueberwachung im privaten Bereich muss sich strikt auf das eigene Grundstueck beschraenken. Im gewerblichen Bereich gilt die DSGVO: Beschilderungspflicht, Verarbeitungsverzeichnis, Loeschfristen (in der Regel 72 Stunden bei reiner Sicherheitsaufzeichnung). Wir konfigurieren das System datenschutzkonform und dokumentieren die Einstellungen.

Was ist eine VdS-anerkannte Anlage und wann brauche ich sie?

VdS ist eine deutsche Pruefstelle, die Sicherheitsanlagen nach gestaffelten Klassen zertifiziert (Klasse A bis C nach Schutzbedarf). Viele Sachversicherer verlangen ab einem bestimmten Versicherungswert eine VdS-anerkannte Anlage – ohne diese ist der Versicherungsschutz unter Umstaenden eingeschraenkt. Wir errichten und dokumentieren Anlagen nach den geltenden VdS-Richtlinien.