DGUV V3-Prüfpflicht 2026 – was Gewerbe-Inhaber wissen sollten
Die Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist für gewerblich genutzte Objekte gesetzlich vorgeschrieben (DGUV Vorschrift 3, früher BGV A3). In der Praxis erleben wir immer wieder Inhaber, die die Pflicht unterschätzen oder ältere Prüfintervalle annehmen. Im Schadensfall – sei es ein Brand durch defekte Verkabelung oder ein Personenschaden – wird die Berufsgenossenschaft sehr genau prüfen, ob die Prüfpflicht eingehalten wurde.
Welche Prüfintervalle gelten?
- Ortsveränderliche Geräte (Laptops, Drucker, Kabel): in Büros alle 24 Monate, in Werkstätten und auf Baustellen alle 6 Monate
- Ortsfeste Anlagen (fest verlegte Stromkreise, Verteilungen): alle 4 Jahre
- Sicherheitsbeleuchtung und Brandmeldeanlagen: jährlich
- VdS-Einbruchmeldeanlagen: jährlich, siehe Alarmanlagen
Was bedeutet das konkret?
Inhaber gewerblich genutzter Objekte müssen die Prüfung dokumentieren, jede Prüfung mit Prüfetikett am Gerät kennzeichnen und die Prüfberichte mindestens 4 Jahre aufbewahren. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen und im Schadensfall zu Regress durch die Versicherung führen.
Wir übernehmen die komplette DGUV V3-Prüfung für Ihr Objekt – mit digitalem Prüfprotokoll und automatischer Erinnerung an die nächste Prüfung. Mehr dazu auf der Seite Prüfungen & Wartung.
