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Förderung

KfW-Förderung für Wallboxen 2026 – jetzt prüfen

Mit dem Programm „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen“ hat die KfW erneut Mittel für die Errichtung von Wallboxen an gewerblich genutzten Standorten freigegeben. Gefördert werden sowohl der Erwerb und die Installation der Ladepunkte als auch die notwendigen Vorarbeiten an der elektrischen Infrastruktur (z. B. Anpassung von Unterverteilungen oder Lastmanagementsystemen).

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen, freiberuflich Tätige und kommunale Gebietskörperschaften. Voraussetzung ist, dass die Wallboxen ausschließlich auf nicht-öffentlich zugänglichen Stellplätzen errichtet werden, also typischerweise auf Firmen- oder Mitarbeiter-Parkplätzen.

Was wird gefördert?

  • Investitionskosten für die Anschaffung der Wallbox (bis zu einer bestimmten Förderhöchstgrenze je Ladepunkt)
  • Installationskosten einschließlich Kabelverlegung, Leitungsschutz und Inbetriebnahme
  • Energiemanagement: dynamisches Lastmanagement, MID-konformer Energiezähler, Anbindung an PV oder Batteriespeicher

Unser Hinweis aus der Praxis

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – Bestandsbestellungen sind nicht förderfähig. Wir empfehlen, vor der Antragstellung eine kurze Vor-Ort-Aufnahme zu vereinbaren. So können wir die für die Förderung notwendigen technischen Angaben (Anschlussleistung, Lastmanagement-Konzept, geeignete Wallbox-Modelle) realitätsnah vorbereiten. Mehr Details auf der Seite Wallboxen oder direkt über das Kontaktformular.

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