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Service

Damit nichts unbemerkt bleibt.

E-Check, DGUV V3-Prüfung und Wartung elektrischer Anlagen – mit digitalem Protokoll und Erinnerung an wiederkehrende Termine.

Elektrische Anlagen muessen regelmaessig gepruft werden – aus Sicherheitsgruenden, fuer den Versicherungsschutz und gesetzlich vorgeschrieben fuer gewerblich genutzte Objekte und vermietete Wohnimmobilien. Wir uebernehmen E-Check, DGUV V3-Pruefung und Wartung elektrischer Anlagen fuer Privatkunden, Gewerbe und Vermieter in Sinzheim, Baden-Baden, Rastatt und Karlsruhe. Alle Pruefungen werden digital protokolliert und mit Termin-Erinnerung fuer die naechste Pruefung dokumentiert – Sie muessen sich um Fristen nicht selbst kuemmern.

E-Check fuer Privatkunden und Vermieter.

Der E-Check ist die freiwillige Sicherheitspruefung elektrischer Anlagen und Geraete in Wohngebaeuden, festgelegt nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100. Sinnvoll: alle 4 Jahre fuer eigengenutzte Wohngebaeude, bei Mieterwechsel fuer vermietete Wohnungen. Versicherer geben oft Beitragsrabatte bei nachgewiesenem E-Check. Bei Vermietern ist eine regelmaessige Anlagenpruefung wichtig fuer die Verkehrssicherungspflicht – im Schadenfall (Brand durch Stromfehler, Stromschlag) kann fehlende Pruefung zu Haftungsfragen fuehren. Wir messen Schleifenwiderstand, Isolationswiderstand und RCD-Ausloesestrom und uebergeben Ihnen ein Pruefprotokoll mit allen Messwerten.

DGUV V3-Pruefung fuer Gewerbe und Vermieter.

Fuer gewerblich genutzte Objekte ist die Pruefung nach DGUV V3 (frueher BGV A3) gesetzlich vorgeschrieben. Sie umfasst zwei Bereiche: ortsveraenderliche elektrische Betriebsmittel (Pruefintervall in der Regel 6-24 Monate je nach Beanspruchung) und ortsfeste Anlagen (in der Regel alle 4 Jahre). Bei Verstoss gegen die Pruefpflicht riskiert der Unternehmer Bussgelder, im Schadenfall Regressansprueche der Berufsgenossenschaft. Wir uebernehmen die komplette Pruefung mit aktuellen Pruefgeraeten, etikettieren jedes geprueftes Geraet, dokumentieren das Ergebnis im digitalen Pruefprotokoll und erinnern Sie rechtzeitig an den Folgetermin.

Wartung von Sicherheitsanlagen.

Bestimmte Anlagen muessen ueber den E-Check hinaus jaehrlich gewartet werden – etwa VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Notbeleuchtung. Die jaehrliche Wartung mit Funktionstest, Batterieaustausch und Pruefprotokoll ist Voraussetzung fuer den Versicherungsschutz. Wir uebernehmen die Wartung im Rahmen von Wartungsvertraegen – mit fester jaehrlicher Erinnerung, transparenter Preisliste und ggf. Notdienstpriorisierung im Stoerungsfall.

Pruefung von Photovoltaik-Anlagen.

Auch PV-Anlagen sind pruefpflichtig: eine jaehrliche Sichtpruefung und alle vier Jahre eine vollstaendige elektrische Pruefung sind empfehlenswert – manche Versicherer und Modulhersteller verlangen das explizit fuer die Aufrechterhaltung der Garantieleistung. Wir messen Isolationswiderstand der Modulstrings, pruefen Wechselrichter-Sicherheitseinrichtungen und kontrollieren die Erdung. Bei Auffaelligkeiten (Module mit reduzierter Leistung, Korrosion an Steckverbindungen) erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen.

Termin-Erinnerung und digitales Pruefprotokoll.

Pruefintervalle aller Anlagen werden in unserer Service-Datenbank gefuehrt. 4-8 Wochen vor Faelligkeit melden wir uns mit Terminvorschlag – damit Pruefpflichten nie unbemerkt verstreichen. Pruefprotokolle erhalten Sie digital (PDF) und auf Wunsch zusaetzlich in Papierform. Die digitale Form ist auch nach Jahren noch einsehbar – wichtig bei Eigentuemerwechsel oder versicherungsrelevanten Vorfaellen. Bei vermieteten Objekten erhalten Sie zusaetzlich eine Uebersicht ueber die Pruefungen pro Wohneinheit, was die Dokumentationspflicht gegenueber Mietern erleichtert.

Haeufige Fragen zu Pruefungen und Wartung.

Bin ich als Privatkunde zur Pruefung verpflichtet?

Eine gesetzliche Pflicht gibt es fuer reine Eigennutzung nicht. Aber: Bei vermieteten Wohnungen besteht eine Verkehrssicherungspflicht, die der E-Check zuverlaessig erfuellt. Viele Wohngebaeude-Versicherer geben Rabatt bei nachgewiesenem E-Check.

Was kostet eine DGUV V3-Pruefung im Gewerbe?

Die Pruefung ortsveraenderlicher Geraete liegt je Geraet bei wenigen Euro, eine komplette Pruefung im Buero (50-100 Geraete) typisch bei 300-800 Euro. Ortsfeste Anlagen werden nach Aufwand abgerechnet. Wir machen ein verbindliches Angebot nach Objektbesichtigung.

Wie oft muss ich pruefen lassen?

Ortsveraenderliche Geraete in Buero: alle 24 Monate. In Werkstaetten und auf Baustellen: alle 6 Monate. Ortsfeste Anlagen: alle 4 Jahre. Alarmanlagen und Sicherheitsbeleuchtung: jaehrlich. Wir fuehren das in einem Pruefplan zusammen, dann muessen Sie sich um nichts kuemmern.

Was passiert bei einer beanstandeten Pruefung?

Bei Maengeln erhalten Sie eine Liste mit Massnahmen, sortiert nach Dringlichkeit. Wir unterscheiden zwischen sofortigen Massnahmen (Geraet erst nach Reparatur wieder verwenden) und mittelfristigen Empfehlungen. Die Beseitigung uebernehmen wir auf Wunsch direkt im gleichen Termin.

Wer haftet bei einem Schaden ohne Pruefung?

Im Gewerbeumfeld: der Unternehmer. Bei Pruefverstoessen kann die Berufsgenossenschaft Regress nehmen, die Versicherung Leistungen kuerzen oder verweigern. Bei vermieteten Wohnungen: der Vermieter im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Eine regelmaessige Pruefung schliesst diese Risiken zuverlaessig aus.